Zur
Diskussion ‚Bündnis gegen rechts“
Gegen
Rechtsterrorismus..
.. würde ich mich auch verbünden. Die Totschläger und
Mörder an ausländischen Passanten kann man ja wohl so bezeichnen.
Aber "gegen Rechts" ? Dann können wir ja gleich die Demokratie abschaffen,
wenn alles außer Links verboten werden soll.
Wenn Linksextreme geduldet werden, warum dann nicht auch Rechtsextreme? - und
Verbrecher gehören ins Gefängnis, egal ob von links oder rechts oder sonst
woher.
K.Schmitt
8.9.00
Rechtsextreme verbieten ??
Dann müßten ja auch linksextreme Parteien wie die PDS auch verboten werden. Aber Verbote werden nur im Polizeistaat als Mittel politischer Auseinandersetzung eingesetzt.
Die Linken verstehen es ja, die Kausalkette rechts = rechtsextrem = faschistisch = Massenmörder herzustellen. Das trifft dann auch die CDU - oder zumindest die ‚rechten’ Vertreter der CDU, die sich aus Sorge um unser Land linken Thesen und Zielen entgegenstellen.
Dabei geht es gegenwärtig nicht um Rechtsextremismus, sondern um 'Rechtsterrorismus'. Anders kann man es doch nicht bezeichnen, wenn Gruppen von Gewalttätern einzelne Ausländer jagen und erschlagen.
So wie der Staat in den 70ern den Linksterrorismus der RAF entschlossen und nicht zuletzt mit Hinweisen aus der Bevölkerung erfolgreich bekämpft hatte, so gibt es heute einen breiten gesellschaftlichen Konsenz, dass den rechtsterroristischen Gewalttätern entschlossen entgegengetreten werden muss. Somit auch viel Bereitschaft in der Bevölkerung, die Totschläger und Mörder ihrer Strafe zuzuführen. – Hierbei wäre es dann auch notwendig generell über die Höhe der Strafen für Mord und Totschlag nachzudenken. Schließlich kann es nicht angehen, das für ausländische Opfer höhere Strafen als für inländische Opfer ausgesprochen werden. Gegenwärtig besteht doch der Eindruck, als würden Steuerhinterzieher schärfer bestraft als Gewaltverbrecher.
Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus muß politisch erfolgen – s. Beitrag Nazis 2000.
Karl Schmitt, 8.9.00
Zum Thema: Nazis 2000
Die sommerliche Aufgebrachtheit zum Thema wird nur etwas nützen, wenn wir uns auch den tieferen Ursachen stellen und hieran etwas ändern. Besonders in Ostdeutschland wenden sich viele junge Leute einem nationalsozialistischen Weltbild zu, in dem die Welt in „wir Deutsche“ und „die Fremden“ aufgeteilt ist. Hierbei werden Denkmuster übernommen und angewandt, wie sie von den Betroffenen und deren Eltern im Schulunterricht in der DDR gelernt wurden. In der Schule wurde ihnen die Philosophie des Marxismus- Leninismus beigebracht, die die Welt in Gegensätze aufteilt, wobei der jeweils andere Gegensatz zu bekämpfen und zu negieren ist.
Die Erziehung wurde nicht von den Familien, sondern vom Staat übernommen. Eltern, die selbst in Staatsfürsorge groß geworden sind, hatten familiäre Erziehung nie kennen gelernt und konnten diese nach der Wende auch nicht weitergeben. Für Nazi- „Onkelz“ war es ein Leichtes, diese Kinder praktisch zu adoptieren und ihnen Gruppenzugehörigkeit zu geben. Mit einer DDR- Kollektiverziehung, die auch in den 90er Jahren anhielt, wird das Selbstwertgefühl aus der Gruppenzugehörigkeit bezogen.
Um die Ursache vieler aktueller Probleme in Deutschland anzugehen, bedarf es einer Erneuerung der Grundlagen unseres Zusammenlebens. Karl Marx behauptete, dass der gesellschaftliche Fortschritt auf sich bekämpfenden und gegenseitig negierenden Gegensätzen beruht. Mit dieser Grundlage sind sozialistische und nationalsozialistische Gesellschaftsansätze nicht „im Prinzip besser“, wie speziell in Ostdeutschland viele glauben, sondern schlichtweg falsch und zum Scheitern verurteilt.
Es war der in Preußen allgemein anerkannte Philosoph Hegel, der die Synthese, das Ergebnis der Auseinandersetzung von These und Antithese, als für den Fortschritt bestimmend ansah. Hiermit ist der Kompromiss, und eine Welt bei der zwischen Schwarz und Weiß viele Grautöne liegen, Grundlage des richtigen Weltbildes. In Preußen war es hiermit selbstverständlich, dass der König Religionsfreiheit gewährte, Verfolgte ausländischer Minderheiten ins Land holte und sich selbst dem Rechtstaat unterwarf (was ihn von unserem letzten Kanzler unterscheidet).
Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Jungnazis darf der Rechtstaat selbst nicht beschädigt werden. Gewaltverbrecher sind strafrechtlich abzuurteilen, aber bei gedankenlosem Tragen von Nazi-Erkennungszeichen, sollten die Betroffenen nicht kriminalisiert oder mit Berufsverboten belegt werden. Zum einen wären sie hiermit dauerhaft an die rechte Szene gekettet und zum anderen würde eine Abschreckungsjustiz den Rechtsstaat aufheben, den es ja zu verteidigen gilt.
Hierbei kann auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich speziell in Ostdeutschland bei den betroffenen Jugendlichen nicht um eine kleine Gruppe handelt. Auseinandersetzung durch Verbote und strafrechtliche Maßnahmen würden dort heute praktisch bedeuten, dass man die Jugend verbieten wollte. Es gehört auch zur gegenwärtigen Situation, dass die jungen Leute heute den Älteren ihre Multi- Kulti- Beliebigkeit und allgemeine Kinder- und Jugendfeindlichkeit mit einer nationalistischen Reaktion um die Ohren hauen, ähnlich wie Ende der 60er Jahre eine internationalistische Jugendbewegung auf die Altnazis und autoritäre Strukturen in der Gesellschaft reagiert hatte.
Typisch für die Problematik und gegenwärtige Stimmung ist ein Promi-Beitrag zur Aktion „Wir gegen rechte Gewalt“ der Berliner Morgenpost. Der Promi schreibt, dass er im Sommerurlaub des vergangenen Jahres am Ostseestrand war und sich dort allein durch die Anwesenheit einer Gruppe „zusammengerotteter Kurzhaariger“ bedroht gefühlt hatte. Dort war also eine Gruppe ostdeutscher Jugendlicher mit einem der gegenwärtigen Jugendmode entsprechendem Äußeren. Offenbar ist es politisch korrekt, eine Ansammlung von jungen Deutschen am Strand bereits als eine Bedrohung zu bezeichnen. Was wäre denn eigentlich, wenn es sich um eine Gruppe junger Türken gehandelt hätte? Hätte er das Gleiche in der Morgenpost schreiben dürfen? Derartig pauschale Angriffe gegen unsere Jugend liefert den Rechtsextremen Argumente. Wenn in der Öffentlichkeit Personen, die sich durch Ausländer bedroht fühlen, als „Ausländerhasser“ bezeichnet werden dürfen, dann ist es nicht unlogisch, wenn aus der rechtsextremen Szene der Begriff „Inländerhasser“ geprägt wird, offenbar für ein Verhalten, wie dass des oben genannten Promi.
Abschließend lässt sich sagen:
Verbote sind ungeeignet gegen Jugendbewegungen und um die handelt es sich, zumindest in Ostdeutschland.
Gewaltverbrecher, Mörder und Totschläger gehören ins Gefängnis. Deshalb sind aber drei junge Deutsche, die sich mit drei jungen Türken prügeln und möglicherweise auch noch gewinnen, nicht automatisch Nazis.
Wer den demokratischen Rechtsstaat will, muß unterscheiden zwischen Gewaltverbrechern und rechtsextremer politischer Gesinnung. Das Strafrecht wird nur in totalitären Staaten zur politischen Auseinandersetzung benutzt.
Erziehen können wir Älteren nur, wenn wir es erstens wollen, d.h. wenn wir bereit sind, unsere Zeit und Mühe hierfür einzusetzen und zweitens, wenn wir uns darüber im Klaren sind, was wir den jungen Leuten als Werte vermitteln wollen. Besonders wichtig ist auch, Ihnen Verantwortung zu übertragen, damit sie erfahren, dass sie gebraucht werden.
Extremistische Schwarz-Weiß Malerei wird nur dann abgelehnt werden, wenn eine pluralistische, tolerante Gesellschaft dem Einzelnen auch für ihn persönlich vorteilhaft erscheint. Hierzu gehört, dass die Jugendlichen in Ost und West Solidarität durch die Älteren erfahren und ihr Recht auf persönliche Entwicklung und Perspektive respektiert wird. Wenn heute vorhandene Defizite nicht bald abgestellt werden, dann kann bald ein Generationskonflikt losbrechen, dessen Gewinner wohl feststehen dürften.
30.8.00
K. Schmitt